Breslauer Straße 5
74321 Bietigheim
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Während der Grundschulzeit haben die Eltern die Möglichkeit, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen, sei es bei der Gestaltung eines Schulfestes, als Begleitperson beim Ausflug oder als Mitglied im Elternbeirat. Bei jeder Art der Mitwirkung lernen sich Eltern und Lehrer/innen gegenseitig besser kennen - eine gute Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule.
Die Sprechstunde
Die ersten "Ansprechpartner" der Eltern sind natürlich die Lehrer/innen des Kindes. In deren Sprechstunden können Mutter oder Vater sich stets über den Entwicklungsstand und das Verhalten des Kindes in der Klasse unterrichten. Am besten vereinbart man hierfür einen Termin, indem man dem Kind eine kurze Notiz über den Gesprächswunsch mitgibt.
Der Elternabend - Klassenpflegschaft
Der Elternabend, im Schulgesetz von Baden-Württemberg "Klassenpflegschaft" genannt. wird von den Eltern und dem/der Klassenlehrer/in abgehalten. Er dient der gemeinsamen Beratung und Information. Themen sind in der Regel der Entwicklungsstand der Klasse, die kommenden Lernstoffe, Fragen zur Disziplin, zum Stundenplan. zu den Hausaufgaben und vieles mehr.
In jedem Schulhalbjahr findet mindestens ein Elternabend statt.
Die Klassenelternvertreter
Spätestens sechs Wochen nach Schuljahresbeginn muss der erste Elternabend stattfinden. Bei dieser Sitzung werden ein/e Klassenelternvertreter/in sowie ein/e Stellvertreter/in in getrennten Wahlgängen gewählt.
Der Elternbeirat
Alle Klassenelternvertreter/innen und Stellvertreterlinnen einer Schule bilden zusammen den Elternbeirat. Der Elternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber der Schule und evtl. der Schulverwaltung (Staatliches Schulamt und Oberschulamt). Er wird von der Schulleitung über die allgemeine Schulsituation informiert z.B. über Schülerzahlen, Klassenbildung, Haushaltsmittel etc. und muss bei Maßnahmen, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, angehört werden.
Die Mitglieder des Elternbeirates wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/in, eine/n Stellvertreter/in und die Mitglieder der Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz
Der Schulkonferenz gehören an:
o der/die Schulleiter/in als Vorsitzende/r
o der/die Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretende/r Vorsitzende/r o sechs Vertreter der Lehrer/innen
o fünf Elternvertreter/innen
Die Schulkonferenz hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern und Eltern zu fördern. Zu wichtigen schulischen und pädagogischen Angelegenheiten muss die Schulkonferenz ihr Einverständnis geben.
Er wird gebildet durch die Elternbeiratsvorsitzenden und Stellvertreter/innen aller Schulen der Stadt. Die Mitglieder erhalten einen guten Überblick über die Situation an anderen Schulen. Gegebenenfalls können gemeinsame Aktionen geplant und durchgeführt werden, die von Interesse für alle Schulen sind.
Gesamtelternbeirat der Stadt Bietigheim-Bissingen
Er wird gebildet durch die Elternbeiratsvorsitzenden und Stellvertreter/innen aller Schulen der Stadt. Die Mitglieder erhalten einen guten Überblick über die Situation an anderen Schulen. Gegebenenfalls können gemeinsame Aktionen geplant und durchgeführt werden, die von Interesse für alle Schulen sind.
Landeselternbeirat Der Landeselternbeirat besteht aus 32 Mitgliedern aus allen Schularten. Gewählt wird auf 3 Jahre. Er berät das Kultusministerium "in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens".