Breslauer Straße 5
74321 Bietigheim
Tel: 07142 - 910 230
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Schulordnung (Stand: Juni 2018)
In unserer Schule treffen sich täglich viele Kinder und Erwachsene, um hier zu leben und zu lernen. Damit sich alle wohl fühlen, beachten wir folgende Regeln:
1. Allgemeine Regeln des Zusammenseins
· Ich helfe anderen.
· Ich nehme Rücksicht und bin höflich.
· Ich bin ehrlich.
· Ich benutze „Zauberwörter“ (z.B.: bitte, danke, Guten Morgen,
Auf Wiedersehen, Entschuldigung).
· Ich löse meine Probleme gewaltfrei.
· Ich helfe mit, meine Schule sauber zu halten.
· Ich komme pünktlich zum Unterricht.
· Ich ärgere und beleidige andere nicht.
· Ich behandle Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen liebevoll.
2. Verhalten im Schulhaus
· Ich bin leise, damit andere Kinder beim Lernen nicht gestört werden.
· Ich gehe auf den Treppen immer rechts.
· Ich hänge Mäntel, Jacken und Mützen an die Garderobe.
· Ich halte die Toiletten sauber. Sie sind weder ein Aufenthaltsraum noch ein Spielplatz.
· Ich warte morgens vor der Eingangstüre, bis mein Klassenschild auf grün steht oder bis die Lehrperson mich abholt.
3. Verhalten auf dem Schulhof
· Ich spiele mit Softbällen nur auf dem oberen Schulhof.
· Ich verlasse das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis.
· Beim Spielen störe ich andere Kinder nicht.
· In der großen Pause spiele ich auf dem Schulhof.
· Ich betrete keine Grünanlagen.
· Ich nehme keine Gegenstände auf die Klettergerüste mit.
4. Sonstiges
Die Benutzung von Handys und Smartwatches ist für die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichtes und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Beim Betreten des Schulgeländes sind diese Geräte auszuschalten und nicht sichtbar zu verstauen.
· In die Schule komme ich ohne Inliner, Roller, Schuhe mit integrierten Rollen, Skateboard, Fahrrad. (Ausnahme: Viertklässler nach bestandener Fahrradprüfung).
· Verboten sind Waffen jeglicher Art, Metallkreisel (beyblades), Sammelkarten und Wertgegenstände.
· Verboten ist Kaugummi.
Wenn du gegen die Regeln verstößt, musst du mit Folgen rechnen!
5. Für Eltern und Erziehungsberechtigte
· Verspätungen und Versäumnisse müssen umgehend entschuldigt werden.
· Ansteckende Krankheiten müssen umgehend gemeldet werden. (siehe Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S.2 Infektionsschutzgesetz).
· Der Schulparkplatz ist ausschließlich für Lehrer und schulische Mitarbeiter bestimmt.
· Eltern warten vor der Schule auf ihre Kinder.
· Unsere Schule und das Schulgelände sind eine rauchfreie Zone.
Zu einem guten Zusammenleben an unserer Schule wollen wir alle beitragen. Deshalb sorgen wir dafür, dass diese Regeln verstanden und eingehalten werden.